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   LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11   

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https://dejure.org/2013,23249
LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11 (https://dejure.org/2013,23249)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11 (https://dejure.org/2013,23249)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 2 TaBV 13/11 (https://dejure.org/2013,23249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 125 BGB, § 76 Abs 5 S 4 BetrVG, § 321 ZPO, § 1058 ZPO
    Ergänzung eines Einigungsstellenspruchs - Mitbestimmung des Betriebsrats beim Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs besteht nämlich nur, soweit und solange diesem ein betriebsverfassungsrechtlicher Konflikt zu Grunde liegt und dieser fortbesteht (LAG Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010, 25 TaBV 1155/10).

    Durch das betriebliche Eingliederungsmanagement sind Arbeitnehmer in die Aufklärung und Überwindung individueller Defizite so eingebunden, dass das Ordnungsverhalten im Betrieb tangiert ist (LAG Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010, aaO., ErfK(-Kania), aaO., § 87 BetrVG Rn. 21a; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 12. Aufl., § 87 Rn. 51).

    Dabei verbleibt gleichwohl ein Regelungsspielraum für die Betriebsparteien zur näheren Bestimmung des "Wie" eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (LAG Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010, aaO.; LAG Düsseldorf vom 29. September 2009, 17 TaBV 107/09).

    Die in § 84 SGB IX geregelten Klärungs-, Überwachungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates können daher erst nach Beginn eines betrieblichen Eingliederungsmanagements greifen (LAG Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010, aaO.; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, aaO., § 87 Rn. 51).

    Diese prozeduralen Fragen betreffen die Ordnung des Betriebes und sind mit dem Betriebsrat zu regeln (LAG Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010, aaO.).

    Es geht um die Etablierung eines Suchprozesses (LAG Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010, aaO.).

  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Deshalb ist die Feststellung seiner Unwirksamkeit und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG vom 11. Januar 2011, 1 ABR 104/09; BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10).

    Ohne Beachtung dieser formellen Anforderungen ist der Spruch der Einigungsstelle unwirksam (BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10; BAG vom 14. September 2010, AP Nr. 61 zu § 76 BetrVG 1972; BAG vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01; LAG Niedersachsen vom 1. August 2012, 2 TaBV 52/11; LAG Hamm vom 27. April 1998, 13 TaBV 1997/97; Spengler u.a., aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Ausgestaltung des BEM für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht (BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10).

    Ein solches kann sich bei allgemeinen Verfahrensfragen aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, in Bezug auf die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ergeben, denn § 84 Abs. 2 SGB IX ist eine Rahmenvorschrift im Sinne der Bestimmung (BAG vom 13. März 2012, aaO).

    im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2012 (aaO.) hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG durchaus gegeben sein kann.

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, den Arbeitnehmern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens zu gewähren (BAG vom 8. November 1994, 1 ABR 22/94).

    Nicht mitbestimmungspflichtig sind danach Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG vom 8. November 1994, aaO.).

    Dieser regelt in generalisierender Art und Weise, welche Arbeitnehmer angeschrieben werden sollen und wie Gespräche im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingehungsmanagement durchgeführt werden sollen Eine mitbestimmungsfreie Individualmaßnahme läge nur dann vor, wenn sie allein durch Umstände veranlasst wäre, die in der Person einzelner Arbeitnehmer begründet wären, ohne die übrige Belegschaft zu berühren (BAG vom 8. November 1994, aaO., ErfK(-Kania), aaO., § 87 BetrVG Rn. 21a).

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Einigungsstelle verpflichtet, ihrem Regelungsauftrag vollständig nachzukommen und den Verfahrensgegenstand bzw. den Konflikt zwischen den Betriebsparteien umfassend zu lösen (BAG vom 11. Januar 2011, aaO; BAG vom 11. Februar 1992, 1 ABR 51/91; BAG vom 30. Januar 1990, 1 ABR 2/89; s. auch Spengler u.a., Betriebliche Einigungsstelle, S. 117).

    Deshalb und weil das Einigungsstellenverfahren keine Prozessordnung kennt, die die Behandlung des Streitgegenstandes im Einzelnen vorschreibt, ist dessen Inhalt und Verlauf freizügig ausgestaltet, weil es sich hierbei um eine betriebliche Schlichtungs- und Entscheidungsstelle handelt, die lediglich eine nicht zu Stande gekommene Betriebsvereinbarung ersetzen soll (BAG vom 30. Januar 1990, aaO.).

  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Deshalb ist die Feststellung seiner Unwirksamkeit und nicht seine Aufhebung zu beantragen (BAG vom 11. Januar 2011, 1 ABR 104/09; BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Einigungsstelle verpflichtet, ihrem Regelungsauftrag vollständig nachzukommen und den Verfahrensgegenstand bzw. den Konflikt zwischen den Betriebsparteien umfassend zu lösen (BAG vom 11. Januar 2011, aaO; BAG vom 11. Februar 1992, 1 ABR 51/91; BAG vom 30. Januar 1990, 1 ABR 2/89; s. auch Spengler u.a., Betriebliche Einigungsstelle, S. 117).

  • LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 2 TaBV 52/11

    Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Schriftformerfordernis; Feststellung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Ohne Beachtung dieser formellen Anforderungen ist der Spruch der Einigungsstelle unwirksam (BAG vom 13. März 2012, 1 ABR 78/10; BAG vom 14. September 2010, AP Nr. 61 zu § 76 BetrVG 1972; BAG vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01; LAG Niedersachsen vom 1. August 2012, 2 TaBV 52/11; LAG Hamm vom 27. April 1998, 13 TaBV 1997/97; Spengler u.a., aaO).

    Das Einigungsstellenverfahren ist erst mit dem Eingang des Spruches bei den Betriebsparteien abgeschlossen (LAG Niedersachsen vom 1. August 2012, aaO.), Auch diese Voraussetzung ist im Streitfall erst durch die Zuleitung am 28. April 2011 erfolgt.

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 TaBV 107/09

    Einigungsstelle zur Einführung und Ausgestaltung des betrieblichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Dabei verbleibt gleichwohl ein Regelungsspielraum für die Betriebsparteien zur näheren Bestimmung des "Wie" eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (LAG Berlin-Brandenburg vom 23. September 2010, aaO.; LAG Düsseldorf vom 29. September 2009, 17 TaBV 107/09).

    Der Betriebsrat kann, wenn im Hinblick auf die Einführung eines formalisierten Verfahrens die Mitbestimmung ausgelöst wird, ein Initiativrecht geltend machen (LAG Düsseldorf vom 29. September 2009, 17 TaBV 107/09; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, aaO., § 87 Rn. 51).

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 und 7 BetrVG bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Die gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts gerichtete Beschwerde des Betriebsrates vom 7. Januar 2008 wies das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 21. Mai 2008, Az. H 3 TaBV 1/08, zurück (Anlage Ast 6, Bl. 141 ff. d. A.).

    (4) Die Entscheidung des LAG Hamburg vom 21. Mai 2008 (Az. H 3 TaBV 1/08) steht der Annahme eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nicht entgegen.

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    Das Gesetz beschreibt das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht als formalisiertes Verfahren, sondern lässt den Beteiligten jeden denkbaren Spielraum (BAG vom 10. Dezember 2009, 2 AZR 198/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06

    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
    § 84 SGB IX schreibt keine konkreten Maßnahmen vor, sondern verpflichtet den Arbeitgeber - unabhängig vom jeweiligen Einzelfall - ein System mit strukturierten Abläufen zu entwickeln, das sowohl ein Frühwarnsystem als auch ein konkretes Maßnahmespektrum enthält, welches sämtliche Strategien für den Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit beinhaltet (LAG Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2006, 6 TaBV 14/06).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08

    Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO - Mitbestimmung bei

  • LAG Hamburg, 19.02.2013 - 2 TaBV 15/11

    Feststellungsinteresse für die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs -

  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 22/13

    Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. Januar 2013 - 2 TaBV 13/11 - aufgehoben.
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